0. Allgemeines
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MaKoTec GmbH, Stadtweg 10, 49086
Osnabrück, nachfolgend Verkäufer genannt. Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen
verlieren alle bisherigen ihre Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung dieser
allgemeinen Geschäftsverbindungen unwirksam sein oder werden, so berührt
dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
1. Geltung
Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen
und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht verpflichtend,
wenn ihnen der Verkäufer nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit
sie nicht schriftlich vom Verkäufer bestätigt worden sind. Der Verkäufer
ist berechtigt, Ansprüche aus seiner Geschäftsverbindung an Dritte
abzutreten.
2. Angebot und Abschluß
Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich; Vertragsabschlüsse
und sonstige Vereinbarungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung
des Verkäufers verbindlich. Soweit Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter
mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über
den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen schriftlicher Bestätigung
des Verkäufers. Für etwaige Fehler oder Druckfehler übernehmen
wir keinerlei Haftung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen,
Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart,
nur annähernd maßgebend. Geringfügige Abweichungen bleiben jeweils
vorbehalten. Kostenvoranschläge können um fünfzehn Prozent über-,
bzw. unterschritten werden.
3. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung
Die im Vertrag genannten Lieferfristen und - Termine sind nur dann verbindlich,
wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet worden
sind. Vereinbarte Lieferfristen verstehen sich stets ausschließlich Transportdauer.
Der Käufer verpflichtet sich, die Lieferfristen angemessen zu verlängern,
wenn Umstände höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare, nach Vertragsabschluß
eingetretene Hindernisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, die
fristgerechte Lieferung verhindern. In Ausnahmefällen wird der Verkäufer
von jeglicher Lieferpflicht entbunden. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Teillieferungen sind zulässig.
4. Versand und Gefahrenübergang
Versandweg und -mittel sind, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, der Wahl
des Verkäufers überlassen. Die Ware kann auf Kosten des Käufers
versichert werden, falls es nicht im Einzelfall schriftlich anders vereinbart
wurde. Portokosten trägt der Käufer. Wird der Versand auf Wunsch oder
aus Verschulden des Käufers verzögert, oder ist die Ware versandbereit
und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die der
Verkäufer nicht zu vertreten hat, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr
des Käufers. Verpackung wird gesondert berechnet. Lieferung erfolgt ab
Lager Osnabrück
5. Preis und Zahlung
Die Preise verstehen sich stets zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen
Höhe. Wird verkaufte Ware nach Vertragsabschluß mit Preisbindung,
erhöhten/zusätzlichen Steuern, Zöllen, sonstigen Abgaben oder
Belastungen belegt, ist der Verkäufer vom Tage des Inkrafttretens der neuen
Bestimmungen an berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen sind
sofort netto ohne jeden Abzug fällig. Grundsätzlich gilt Zahlung per
Nachnahme als vereinbart. Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart, so zu erfolgen, daß dem Verkäufer der Rechnungsbetrag
spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum verlustfrei zur Verfügung
steht. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung
gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag
auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt
für die Einlösung von Schecks. Bei Zahlungsverzug oder Bekanntwerden
sonstiger gravierender Umstände, wie die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen
etc., welche die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen können,
gelten seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen als sofort fällig.
Darüber hinaus kann der Verkäufer die Erfüllung eingegangener
Lieferungsverpflichtungen ablehnen, bis die fälligen Forderungen ausgeglichen
und für die ausstehenden Lieferungen Vorauszahlungen geleistet worden sind.
Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer - unabhängig von der Geltendmachung
weiteren Verzugsschadens - berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von vier Prozent
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch
elf Prozent zu berechnen. Darüber hinaus ist er berechtigt, für jede
Mahnung während des Verzugs einen angemessenen Betrag zu verlangen. Dem
Käufer eingeräumte Sonderkonditionen entfallen mit Zahlungsverzug.
Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Der Käufer ist nicht
berechtigt die von der MaKoTec GmbH bezogene Ware zu verpfänden oder zur
Sicherung zu übereignen.
6. Eigentumsvorbehalt
a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verletzungen wichtiger Vertragspflichten,
insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der
Ware nach Mahnung berechtigt, und ist der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
b) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern unter der Voraussetzung, daß die Forderung
aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den Verkäufer übergehen: Der Käufer
tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen
Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer
oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltensware
ohne oder nach Vereinbarung weiterverkauft wird. Der Verkäufer kann verlangen,
daß der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schulden
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt. Wird Ware weiterverkauft, welche sich nicht im Eigentum
des Schuldner befindet, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer
in Höhe des zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Lieferpreises
als abgetreten.
c) Der Verkäufer verpflichtet sich die ihm zustehenden Sicherungen insoweit
freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht
beglichen sind, um mehr als fünfundzwanzig Prozent übersteigt.
d) Die weitere Abtretung der an den Verkäufer abgetretenen Forderungen
ist ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen. Dies gilt auch für
den Verkauf an und die Einziehung durch einen Factor. Der Verkäufer wird
die Zustimmung zum Factoring erteilen, wenn durch den Factor sichergestellt
ist, dass auch auf die Vorbehaltsware entfallende Zahlungen bis zur Höhe
des vom Verkäufer für diese Ware in Rechnung gestellten Betrages direkt
vom Factor an den Verkäufer weitergeleitet werden. Soweit an den Verkäufer
abzutretende Forderungen bereits vorher an einen Factor abgetreten sind, besteht
bezüglich der Vorbehaltsware solange kein Recht zur Weiterveräußerung
und zum Forderungseinzug, bis mit dem Factor eine Zahlungsvereinbarung entsprechend
dem vorstehenden Absatz getroffen sind.
7. Rücksendungen
Alle Rücksendungen, die nach Zustimmung durch uns vorgenommen werden, reisen
auf Gefahr und Kosten des Absenders. Die Sendungen müssen uns frei von
allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstigen eventuellen
Nebenkosten (z.B. Zustellgebühr) erreichen. Rücksendungen deren Zustellung
unfrei oder sogar per Nachnahme erfolgen, werden nicht angenommen.
8. Schutz und Hinweispflichten des Käufers
Für Mängel haftet der Verkäufer nur wie folgt:
a) Der Käufer hat die Ware am Bestimmungsort unverzüglich zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind vom Kunden sofort, spätestens innerhalb
48 Stunden nach Anlieferung der Ware dem Verkäufer gegenüber schriftlich
zu rügen.
b) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung
fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
c) Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die erforderliche
Zeit und Gelegenheit zu gewähren, ihm insbesondere den beanstandeten Gegenstand
sowie eine Kopie des Lieferscheins/Rechnung auf eigene Kosten und Gefahr zur
Verfügung zu stellen.
d) Der Verkäufer ist zum dreimaligen Versuch der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
berechtigt, es sei denn, es lägen Umstände vor, die den dritten Nachbesserungsversuch
für den Kunden unzumutbar machen. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung, des fruchtlosen Verstreichens einer dem Verkäufer
gestellten angemessenen Nachfrist, der Unmöglichkeit oder der Verweigerung
beziehungsweise der Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, Herabsetzung
des vereinbarten Preises oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des
Vertrages zu verlangen. Das gleiche Recht steht ihm zu, wenn der verkauften
Ware im Zeitpunkt der Übergabe eine schriftlich zugesicherte Eigenschaft
fehlt. Die Rechte stehen dem Käufer nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit
von sechs Monaten zu, nicht in einer darüberhinausgehenden freiwilligen
Garantiezeit. Der Verkäufer haftet nicht für Folgen von Änderungen
oder Instandsetzungsarbeiten, die durch den Käufer oder Dritten vorgenommen
wurden. Ein Vorabtausch ist nicht möglich.
e) Der Verkäufer gibt auf die von ihm veräußerte Ware 6 bzw.
in gesondert ausgewiesenen Fällen 12 Monate Garantie. Voraussetzung ist,
daß das aufgebrachte Garantiesiegel ungebrochen ist und alle Zubehör-
und Peripherie-Artikel bei Fa. MaKoTec GmbH bezogen wurden. Ausschließlicher
Garantiererfüllungsort ist der Firmensitz des Verkäufers. Durch den
Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen
Garantien in Kraft. Verschleißteile wie Akkus. Chips, Software, etc. unterliegen
nicht der Garantie. Die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung
von Geräten, Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten führen
zum Erlöschen der Garantie. Die Garantie beschränkt sich ausschließlich
auf Reparatur oder den Austausch beschädigter Liefergegenstände. Der
Verkäufer haftet nicht für normale Abnutzungserscheinungen. Er haftet
ferner nicht für Datenverlust aufgrund von Reparaturbemühungen, Gewährleistungs-
und Garantieansprüche jeglicher Art sind abschließend in den vorstehenden
Bestimmungen geregelt. Auf Software und das Zusammenspiel unserer, mit anderer
Software hat der Käufer grundsätzlich keinen Gewährleistungsanspruch.
Sonstige Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
9. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den im
vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen, Schadensersatzansprüche
des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, insbesondere
für Mangelfolgeschäden , es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder
groben Verschulden des Verkäufers oder eine seiner Erfüllungsgehilfen.
Eine Abtretung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch
den Käufer ist ausgeschlossen.
10. Datenschutz
Der Verkäufer ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung
oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenden Daten über den Käufer,
gleich ob dieser vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung
gemäß Bundesdatenschutzgesetz, daß persönliche Daten über
den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
11. Sonstige Schadensersatzansprüche
Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter
Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet
der Verkäufer nur, wenn sein, bzw. seine Erfüllungsgehilfen, Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Nimmt der Besteller abredewidrig
die Ware nicht ab, so haftet er uns für den entstandenen Schaden. Dieser
Schaden beträgt die tatsächliche Höhe andernfalls mind. Jedoch
20% des Nettorechnungsbetrages zzügl. MwSt. Ferner hat der Besteller die
Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen.
12. Erfüllungsort und Gerichtstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Für alle sich mittelbar oder
unmittelbar ergebenden Streitigkeiten gilt Osnabrück als Standort.
MaKoTec GmbH
Makler für KommunikationsTechnologie
Osnabrück 02/2002